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Geldwäsche (GwG)

Seit dem 13.August 2008 gelten die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes

( BGB.I S. 1690 ). Die letzte Änderung stammt vom 31.08.2015 ( BGBl. I S. 1474).

Das Gesetz verpflichtet uns als Immobilienmakler, Auflagen zu erfüllen.

Deshalb müssen wir die Indentität unserer Kunden feststellen und sind verpflichtet, den Reisepass/Personalausweis unserer Kunden zeigen zu lassen und die Daten festzuhalten. Des Weiteren obliegt uns die Pflicht zu prüfen, ob unser Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Nach dem Geldwäschegesetz haben wir bei allen Verträgen mit unseren Kunden diese Pflichten zu erfüllen bzw. einzuhalten.

Freiräume schaffen - Wohnen erleben

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